Für die rechtliche Würdigung spiele die Frage, ob der Beschuldigte anlässlich der Kontrolle vom 30. Juni 2015 einen Wurf verschwiegen habe und die Jungtiere nur durch Zufall entdeckt worden seien, keine Rolle. Hingegen sei relevant, dass im Zeitraum zwischen der Kontrolle vom 25. September 2014 bis zur Kontrolle vom 7. April 2015 acht Jungtiere aus zwei Würfen zur Welt gekommen und in der Zeitspanne zwischen der Kontrolle vom 7. April 2015 bis zur Kontrolle vom 30. Juni 2015 wieder fünf Jungtiere aus zwei Würfen geboren worden seien. Insgesamt seien innert weniger als neun Monaten 13 Welpen geworfen worden (pag. 292, S. 10 Entscheidbegründung).