Eine Kastration wäre jedoch in der Situation des Beschuldigten, d.h. bei gleichzeitiger Haltung mehrerer Kätzinnen und Kater, die einzig wirksame Möglichkeit gewesen, eine übermässige Vermehrung zu verhindern (pag. 292, S: 10 Entscheidbegründung). Für die rechtliche Würdigung spiele die Frage, ob der Beschuldigte anlässlich der Kontrolle vom 30. Juni 2015 einen Wurf verschwiegen habe und die Jungtiere nur durch Zufall entdeckt worden seien, keine Rolle.