___ bestätigt, dass die Tiere grundsätzlich geschlechtergetrennt gehalten worden seien. Dass die Kätzinnen und Kater dennoch miteinander in Kontakt kamen, sei jedoch unbestritten, weshalb erstellt sei, dass der Beschuldigte einer Vermehrung nicht gänzlich entgegengewirkt habe. Der Beschuldigte habe die Kastration der Katzen aus ethischen Gründen verweigert, obwohl ihm eine solche vom Veterinärdienst empfohlen und auch mit Verfügung 7. Mai 2015 angeordnet worden sei. Eine Kastration wäre jedoch in der Situation des Beschuldigten, d.h. bei gleichzeitiger Haltung mehrerer Kätzinnen und Kater, die einzig wirksame Möglichkeit gewesen, eine übermässige Vermehrung zu verhindern (pag.