Aus den Angaben des Beschuldigten, dass er die Katzen auch im Freien jeweils getrennt nach Geschlecht gehalten habe, sei zu schliessen, dass die weiblichen Katzen durch ihren Freigang offenbar in Kontakt mit «fremden» Katern gekommen seien und es so wieder zur Vermehrung gekommen sei. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung habe der Beschuldigte die Vermehrung auch damit erklärt, dass die weiblichen und männlichen Katzen eventuell doch durch die Tür oder die Fenster, mithin unkontrolliert, «heraus- bzw. hereingekommen» sein könnten.