11 stehe der Beschuldigte aber ein, dass er die Vermehrung nicht konsequent habe verhindern können, da die Katzen, und so auch die Kätzinnen, manchmal ins Freie hätten gehen dürfen. Aus den Angaben des Beschuldigten, dass er die Katzen auch im Freien jeweils getrennt nach Geschlecht gehalten habe, sei zu schliessen, dass die weiblichen Katzen durch ihren Freigang offenbar in Kontakt mit «fremden» Katern gekommen seien und es so wieder zur Vermehrung gekommen sei.