Weiter wird dem Beschuldigten zum Vorwurf gemacht, er habe seine Katzen übermässig vermehren lassen (pag. 132). Die Vorinstanz hielt in der schriftlichen Urteilsbegründung zusammengefasst fest, dem Beschuldigten seien nach der Kontrolle vom 25. September 2014 fünf bis sechs Katzen belassen worden. Den Aussagen des Beschuldigten lasse sich entnehmen, dass er in der Folge 12 ausgewachsene Katzen (vier männliche und acht weibliche) in seiner Obhut gehabt habe bzw. sich um diese gekümmert habe. Bei der Kontrolle vom 7. April 2015 habe der Beschuldigte insgesamt 20 Katzen gehalten, davon 8 Jungtiere, welche aus zwei Würfen stammten.