»). Der Beschuldigte muss sich jedoch vorwerfen lassen, dass acht Jungtiere, welche sich in seiner Obhut befanden, aufgrund der angetroffenen Hygieneverhältnisse unverzüglich beschlagnahmt werden mussten. Weiter hält die Kammer fest, dass entgegen den Vorbringen des Beschuldigten für die Feststellung von Ammoniakgasen, welche die Schleimhäute zu reizen vermögen, keine Messungen erforderlich sind, zumal das menschliche Geruchsorgan solche wahrnehmen kann und durch die Gase auch gereizt werden kann (vgl. die protokollierten Feststellungen von D.________, wonach die Küche und Laube am 7. April 2015 noch stark nach Ammoniak rochen [pag.