die 12 adulten Katzen wurden anlässlich der Kontrolle vom 7. April 2015 beim Beschuldigten belassen, weil Bemühungen des Beschuldigten zur Verbesserung der Hygiene erkennbar waren (vgl. das Kontrollprotokoll vom 7. April 2015, pag. 169: «Da die Haltungsbedingungen etwas verbessert wurden und die Verfügung vom 3. November 2014 noch nicht rechtskräftig ist, werden die adulten Katzen (3♂ & 8♀), welche bereits vor der Verfügung im Besitz von A.________ waren, in seinem Besitz belassen.»