hätten. Diese sowie die bei den Kontrollen vom 7. April 2015 und vom 30. Juni 2015 festgestellten ungenügend gereinigten Katzenkisten hätten den festgestellten Geruch nach Ammoniak und Exkrementen der Katzen mitverursacht. Aufgrund des fehlenden freien Zugangs nach draussen sei insbesondere betreffend die weiblichen Katzen und Jungtiere die Hygiene der Haltungsbedingungen ungenügend gewesen und habe nicht deren Bedürfnissen entsprochen (pag. 290, S. 8 Entscheidbegründung).