132). Der Beschuldigte bestreitet mit Berufungserklärung vom 1. Februar 2017 zwar nicht, dass die Küche und die Laube auch anlässlich der Kontrollen vom 7. April 2015 und vom 30. Juni 2051 noch stark nach Ammoniak und Exkrementen rochen. Er macht jedoch geltend, daraus könne nicht auf mangelhafte Hygiene geschlossen werden, zumal er Holzseife als Reinigungsmittel benutzt und die Holzwände der Laube mit Salmiakgeist, Imprägniergrund und Lasur behandelt habe. Auch dürfe aus dem festgestellten Ammoniakgeruch nicht geschlossen werden,