schmutzt waren, einzelne Katzenkisten mit Einstreu und teilweise mit den Exkrementen der Tiere verschmutzt waren und eine Katzenkiste – in der Laube auf der Sitzplatzseite des Hauses – stark mit Kot gefüllt war, die Kotschalen mithin weiterhin unzureichend gereinigt, nicht willkürlich ist. 11.2.4 Mangelhafte Hygiene Dem Beschuldigten wird weiter vorgeworfen, er habe nicht für ausreichende Hygiene gesorgt, zumal sich am Boden Urinlachen befunden hätten und das Haus nach Ammoniak und Exkrementen gestunken habe (pag. 132).