Weiter habe er entgegen gehalten, dass er den Zustand der Katzenkistchen täglich so oft wie nötig überprüft habe, weshalb nicht von einer übermässigen Verschmutzung der Katzenkisten mit Katzenkot bzw. einer ungenügenden Reinhaltung gesprochen werden könne. Dem Beschuldigten könne zugute gehalten werden, dass verglichen mit der Kontrolle vom 25. September 2014 eine Verbesserung des Zustands festgestellt werden könne. Betreffend die Kontrolle vom 7. April 2015 halte das Kontrollprotokoll fest, dass die Katzenkisten mit Katzenkot versehen gewesen seien, aber nicht übermässig.