_ habe die Hauskatzen vorsätzlich zurückgelassen, in der Absicht, sich ihrer zu entledigen, weshalb sie für die unkontrollierte Vermehrung und den allfälligen Parasitenbefall dieser Katzen in der Zeit vom 25. September 2014 bis zum 7. April 2015 mitverantwortlich sei. Daran vermöge auch ihre Anordnung vom 3. Oktober 2014 nichts zu ändern, wonach die zurückgelassenen Katzen im Nachhinein zu beim Tierhalter verbliebenen Katzen deklariert worden seien (pag. 309 f.).