11. Beweiswürdigung 11.1 Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung und Vorbemerkungen Die Vorinstanz hat die allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung zutreffend wiedergegeben, es kann darauf verwiesen werden (vgl. pag. 286 f., S. 4 f. Entscheidbegründung). Weiter hat die Vorinstanz in der schriftlichen Urteilsbegründung die zu würdigenden Beweismittel und deren Fundstellen in den amtlichen Akten korrekt aufgelistet, auch darauf wird verwiesen (vgl. pag. 287 f., S. 5 f. Entscheidbegründung).