173 f.). Mit Verfügungen vom 16. und vom 22. September 2015 ordnete der Veterinärdienst die definitive Beschlagnahmung der Katzen an, hob das dem Beschuldigten mit Verfügung vom 3. November 2014 auferlegte unbefristete Katzenhalteverbot auf und ersetze es durch ein teilweises Katzenhalteverbot, wonach der Beschuldigte die bei ihm verbleibenden vier inzwischen kastrierten Kater bis zu deren Ableben unter Auflagen halten darf (vgl. pag 118 ff.). 10.2 Bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet alle vier ihm mit Strafbefehl vom 9. November 2015 (pag.