Ausserdem wurde der Beschuldigte verpflichtet, die bei ihm verbleibenden 12 erwachsenen Katzen tierärztlich untersuchen sowie kastrieren bzw. hormonell behandeln zu lassen (pag. 105 ff.). Eine entsprechende Bestätigung reichte der Beschuldigte innert Frist nicht ein, weshalb am 30. Juni 2015 eine weitere Nachkontrolle vorgenommen wurde (pag. 119). Anlässlich dieses Termins wurden wiederum 17 Katzen beim Beschuldigten festgestellt, davon fünf Jungtiere und acht weibliche Katzen (die vier Kater befanden sich zum Kontrollzeitpunkt im Freien).