bei dieser Gelegenheit wurden beim Beschuldigten erneut 20 Katzen festgestellt, davon acht Jungtiere, acht weibliche Katzen und vier männliche Katzen. Die acht Jungtiere wurden umgehend vorsorglich beschlagnahmt (pag. 169). Mit Verfügung des Veterinärdienstes vom 7. Mai 2015 wurde die Beschlagnahmung definitiv angeordnet. Ausserdem wurde der Beschuldigte verpflichtet, die bei ihm verbleibenden 12 erwachsenen Katzen tierärztlich untersuchen sowie kastrieren bzw. hormonell behandeln zu lassen (pag.