Mit in Rechtskraft erwachsenem Urteil der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 5. August 2016 wurde er schliesslich wegen Tierquälerei, mehrfach begangen in der Zeit vom 18. Juli 2014 bis am 25. September 2014 (Datum der Kontrolle durch den Veterinärdienst), schuldig erklärt (SK 15 335). 10.1.2 Verfahrensgegenstand im vorliegenden Berufungsverfahren SK 17 38 Am 7. April 2015 fand am Wohnort des Beschuldigten eine Nachkontrolle durch den Veterinärdienst statt; bei dieser Gelegenheit wurden beim Beschuldigten erneut 20 Katzen festgestellt, davon acht Jungtiere, acht weibliche Katzen und vier männliche Katzen.