Dabei konnten zwei bis drei Katzen nicht eingefangen werden und drei zunächst eingefangene Tiere konnten wieder entweichen. Mit Verfügung vom 3. November 2014 verfügte der Veterinärdienst die definitive Beschlagnahmung der 40 Katzen, die Pflicht zur Neuplatzierung der sechs beim Beschuldigten verbliebenen Katzen sowie ein unbefristetes Katzenhalteverbot (pag. 118). Mit Strafbefehl vom 5. Januar 2015 wurde der Beschuldigte der Tierquälerei sowie der Übertretung gegen die Tierschutzgesetzgebung, beides mehrfach begangen in