9. Vorwurf gemäss Strafbefehl Dem Beschuldigten wird mit Strafbefehl vom 9. November 2015 vorgeworfen, er habe sich der Widerhandlungen gegen die Tierschutzgesetzgebung, durch ungenügende Reinhaltung von Haltungseinrichtungen bei Tieren, übermässiger Vermehrung von Hauskatzen und Unterlassen der nötigen Pflegehandlungen (Parasitenbekämpfung) bei der Haltung von Hauskatzen, festgestellt am 7. April 2015 und am 30. Juni 2015 in C.________ (Ort), schuldig gemacht.