8. Formelle Vorbringen des Beschuldigten Der Beschuldigte bringt mit Berufungserklärung vom 1. Februar 2017 vor, er habe D.________ am 5. Dezember 2014 angezeigt, das Strafverfahren sei bis zum rechtskräftigen Entscheid im Verfahren O 14 12212 sistiert worden. Da dieses Verfahren mittlerweile rechtskräftig abgeschlossen worden sei [Anm.: mit Urteil i.S. SK 15 335], sei davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen D.________ wieder an die Hand genommen habe