5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Die vom Beschuldigten eingereichten Beilagen Nr. 1 - 15 wurden mit Verfügung vom 8. März 2017 zu den Akten erkannt. Bei gleicher Gelegenheit wurden die Akten der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern i.S. SK 15 335 sowie die Akten der Staatsanwaltschaft Oberland i.S. O 14 13823, beigezogen (pag. 415). Mit Eingabe vom 30. März 2017 (eingegangen beim Obergericht des Kantons Bern am 3. April 2017) teilte der Strafkläger den Verzicht auf Stellungnahme zur Berufungsbegründung des Beschuldigten mit (pag. 419).