(Ort), schuldig (pag. 273) und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 5 Tage festgesetzt wurde, sowie zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘665.00 (pag. 274).