1. zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen à CHF 80.00, total ausmachend CHF 16‘800.00; der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt; 2. zu einer Verbindungsbusse von CHF 1'600.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 20 Tage festgesetzt; 3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 600.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 6 Tage festgesetzt; 4. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4‘997.50, unter Verrechnung mit dem beschlagnahmten Geldbetrag von CHF 2‘300.00 (vgl. Ziffer IV);