25. Fazit Strafzumessung Der Beschuldigte ist insgesamt zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen à CHF 80.00, total ausmachend CHF 16‘800.00, zu verurteilen. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. Weiter 24 wird der Beschuldigte zur Bezahlung einer Verbindungsbusse von CHF 1‘600.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 20 Tage) sowie einer Übertretungsbusse von CHF 600.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 6 Tage) verurteilt. V. Kosten und Entschädigung