Die Kammer erachtet vorliegend mit Blick auf die widerrufene Geldstrafe von 60 Tagessätzen à CHF 110.00 eine Verbindungsbusse von 20 Tagessätzen als verschuldensangemessen. Die Verbindungsbusse beträgt damit bei einem Tagessatz von CHF 80.00 CHF 1‘600.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist auf 20 Tage festzusetzen.