23 Wie zuvor dargelegt ist der dem Beschuldigten mit Urteil der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 6. Dezember 2013 für eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à CHF 110.00 gewährte bedingte Vollzug zu widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. Die Verfahrenskosten für das erstinstanzliche Widerrufsverfahren von CHF 300.00 und für das oberinstanzliche Widerrufsverfahren von CHF 100.00 werden dem Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt.