20. Täterkomponenten Der Beschuldigte lebt zusammen mit seiner Ehefrau und den beiden Kindern in geordneten persönlichen Verhältnissen und erzielt ein monatliches Einkommen von CHF 4‘600.00. Seine Ehefrau verdient CHF 3‘500.00. Schulden weist er ausser einer Hypothek von CHF 590‘000.00 keine auf (pag. 248). Der Beschuldigte ist im Jahr 2008 wegen Tätlichkeiten und Drohung verurteilt worden, wobei es sich hierbei jedoch nicht um einschlägige Vorstrafen handelt.