Der Beschuldigte hat in seinem Lokal Laptops aufgestellt und die Möglichkeit angeboten, hierüber Online-Wetten über den Ausgang von Fussballspielen abzuschliessen. Die Bezahlung der Wetteinsätze und die Ausbezahlung der Gewinne erfolgten über den Beschuldigten. Die Wettquittungen konnten über den vorhandenen Drucker ausgedruckt werden. Der Beschuldigte hat gewerbsmässig gehandelt, in dem er die Möglichkeit des Abschlusses von Sportwetten in einem öffentlich zugänglichen Lokal einer unbestimmten Anzahl von Besuchern angeboten hat. Das Clublokal war so organisiert, dass während der Öffnungszeiten jederzeit gewettet werden konnte;