So äusserte er die Vermutung, dass vielleicht ein Polizist den Keil angebracht haben könnte, da diese immer hin und her gegangen seien. Die Aussagen des Beschuldigten sind unglaubhaft und die Kammer erachtet es angesichts der dargelegten Umstände als erwiesen, dass er einen Keil unter die Tür zum Fumoir anbrachte bzw. anbringen liess und es so unterliess, eine räumliche Trennung zwischen dem Fumoir, in dem die Gäste rauchten, und den übrigen Räumlichkeiten vorzunehmen. III. Rechtliche Würdigung