Schliesslich brachte der Beschuldigte auch bei der Befragung an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung eine geradezu dreiste, wenig glaubhafte (und seiner ersten Einvernahme widersprechende) Schutzbehauptung vor. So äusserte er die Vermutung, dass vielleicht ein Polizist den Keil angebracht haben könnte, da diese immer hin und her gegangen seien.