So gab er anlässlich seiner ersten polizeilichen Einvernahme an, sie würden nie einen Keil unterstellen. In unmittelbarem Widerspruch dazu erklärte er auf Vorhalt, dass auch beim zweiten Besuch die Tür wiederum mit einem Keil offen gehalten worden sei, es habe niemand drin geraucht. Dann könne man schon ein bisschen frische Luft hereinlassen. Offensichtlich versuchte der Beschuldigte mit dieser Schutzbehauptung die Vorwürfe zu entkräften.