17 ten wurde. Bereits die Tatsache, dass ein Keil verwendet wurde, spricht gegen die Argumentation der Verteidigung, wonach die erforderlichen Voraussetzungen nur kurz und vorübergehend nicht eingehalten worden seien. Die Aussagen des Beschuldigten zu diesem Umstand sind zudem ebenfalls wenig glaubhaft und widersprüchlich. So gab er anlässlich seiner ersten polizeilichen Einvernahme an, sie würden nie einen Keil unterstellen.