Der Beschuldigte hat es unterlassen, ein abgeschlossenes Fumoir zu betreiben bzw. den Gästen das Rauchen in den nicht abgetrennten Räumlichkeiten zu untersagen. Wiederum kann auf die Beobachtungen der Polizei abgestellt werden, welche feststellen konnte, dass die Tür zum Fumoir mithilfe eines Keils dauerhaft offen gehal-