im Lokal tätig war, machte der Zeuge E.________ unterschiedliche Angaben, wobei bemerkenswert ist, dass er seine ursprünglichen Aussagen mit der Zeit etwas abgeschwächt hat. Nach Ansicht der Kammer kann jedoch ohne weiteres auf seine ersten Angaben abgestellt werden, wonach sie ungefähr seit 3-9 Monaten dort gewesen sei. Zu Gunsten des Beschuldigten ist von einer dreimonatigen Arbeitstätigkeit auszugehen. Ob H.________ einen Lohn erhielt, gratis für ihren Freund, welcher sie auch finanziell unterstützt haben soll, tätig war oder Kost und Logis bekam, muss und kann offen gelassen werden.