_, dass H.________ bereits längere Zeit regelmässig im Lokal tätig war und dabei Service- und Putzarbeiten verrichtet und in der Abwesenheit des Beschuldigten auch Wetteinsätze entgegengenommen bzw. als seine Stellvertreterin fungiert hat. Wäre sie lediglich wie behauptet gelegentlich ihrem Freund zur Hand gegangen, hätte nach Ansicht der Kammer kein Anlass dazu bestanden, dies gegenüber der Polizei zu verheimlichen. Der Beschuldigte stellte jedoch als Betreiber des Lokals gänzlich in Abrede, dass H.________ für das Lokal Arbeiten verrichtet hatte.