_ habe die Getränke gebracht und abgeräumt. Von diesen Aussagen wich der Zeuge nicht mehr ab, auch wenn er diese – wie oben ausgeführt offenbar unter einem gewissen Druck – später wieder etwas relativiert hat. Entgegen den Ausführungen der Verteidigung belegen die Aussagen von E.________, dass H.________ bereits längere Zeit regelmässig im Lokal tätig war und dabei Service- und Putzarbeiten verrichtet und in der Abwesenheit des Beschuldigten auch Wetteinsätze entgegengenommen bzw. als seine Stellvertreterin fungiert hat.