So konnte sie nicht erklären, wieso sie sich zuerst hinter der Theke aufgehalten hat, obwohl sich ihr Getränk angeblich bei den Gästen auf dem Tisch befunden haben soll. In einem weiteren Widerspruch behauptete sie gar, dass sich die Polizei geirrt haben müsse und sie sich nicht hinter der Theke aufgehalten habe. Dabei handelt es sich offensichtlich um Schutzbehauptungen, welche den glaubhaften Schilderungen bzw. Beobachtungen der Polizei widersprechen. Auch konnte H.________ wiederum keinen nachvollziehbaren Grund angeben, wieso sie beim zweiten Besuch der Polizei im Lokal geputzt hatte.