Zu Gunsten des Beschuldigten ist bei diesen glaubhaften Aussagen von der Annahme auszugehen, dass seit ungefähr drei Monaten (vor der Hausdurchsuchung) das Angebot bestand, Wetten abzuschliessen. 11.2 Beweiswürdigung bezüglich der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz Fraglich und zu prüfen ist diesbezüglich, ob H.________ als Arbeitnehmerin für den Beschuldigten und D.________ bzw. das Clublokal tätig war. Die Kammer erachtet auch diesen angeklagten Sachverhalt als erwiesen.