In Bezug auf die vorliegend relevante Beweisfrage bezüglich der Widerhandlung gegen das Lotteriegesetz hat E.________ glaubhafte und äusserst detaillierte Angaben gemacht. So gab er an, auf welchem Laptop er jeweils gespielt hat. Auch konnte er nachvollziehbar erklären, wie die Wetten an den Laptops abgelaufen sind (Zugangscode wurde durch Serviertochter eingegeben, bezahlt wurde beim Beschuldigten oder seinen Stellvertretern). E.________ macht keine übertrieben belastenden Aussagen, was wiederum dagegen spricht, dass er den Beschuldigten zu Unrecht belasten könnte. So gab er beispielsweise konstant an, keine Kenntnis davon zu haben, an wie vielen Laptops gespielt werden konnte.