Zunächst einmal befanden sich im Lokal fünf Laptops, wovon einer mit einem Drucker verbunden war. Die Erklärung des Beschuldigten, diese seien von den Gästen benutzt worden, um – gegen Entgelt – das Internet zu nutzen, überzeugt insbesondere angesichts der Tatsache, dass bereits im Jahr 2014 praktisch alle gängigen Mobiltelefone internetfähig und sogenannte flat-rate Abos weit verbreitet waren, nicht. Internet war damit bereits damals stets überall verfügbar und es ist deshalb nicht davon auszugehen, dass die Laptops lediglich Zugang zum Internet bieten sollten.