11. Beweiswürdigung durch die Kammer 11.1 Beweiswürdigung bezüglich der Widerhandlung gegen das Lotteriegesetz Die Kammer erachtet es als erstellt, dass der Beschuldigte als (Mit)betreiber und (Mit)inhaber des Clublokals seinen Gästen die Möglichkeit geboten hat, Sportwetten vorzunehmen. Dafür sprechen die gesamten anlässlich der Hausdurchsuchung durch die Polizei angetroffenen Umstände im Club. Zunächst einmal befanden sich im Lokal fünf Laptops, wovon einer mit einem Drucker verbunden war.