(Land) gekauft zu haben. Dieses habe er benutzt, um die verkauften Getränke und Speisen zusammenzurechnen. Wettquittungen seien damit keine ausgedruckt worden. Der Polizei sei es denn auch nicht gelungen, einen Zusammenhang zwischen den Quittungen und dem Drucker herzustellen. Mit den Laptops habe er seinen Gästen die Möglichkeit angeboten, gegen Entgelt das Internet zu nutzen. Dass die Gäste damit Wetten abgeschlossen hätten, könne nicht ausgeschlossen werden. Ein entsprechender Nachweis hätte jedoch auf den Laptops auch nicht festgestellt werden können.