_ gab der Zeuge an, wenn man mit einem Code, also mit einem Kärtchen gespielt habe, habe man über das Internet bezahlt. Das sei ein Anbieter, bei dem man ein Konto einrichten und dann aufladen könne. Dies sei nicht über den Beschuldigten gelaufen. Er selbst habe nach dem System gespielt, bei dem man noch einen Zettel bekommen habe (pag. 162 f.). 8.3.5 Weitere Aussagen Die übrigen Gäste, welche anlässlich der Hausdurchsuchung im Clublokal angetroffen wurden, gaben alle an, dass im Lokal keine Wetten angeboten worden seien (pag. 69 ff., 76 ff.). Zwei der übrigen Gäste trugen jedoch Wettscheine auf sich (pag. 69 und 83).