__ habe ihnen ab und zu schon auch Getränke gebracht. Wenn er am Wochenende dort gewesen sei, sei sie eigentlich auch immer anwesend gewesen und habe Getränke gebracht und einkassiert. Wie er später erfahren habe, habe sie ihren Freund dort gehabt. Ob H.________ Lohn bezogen habe, könne er nicht sagen. Er könne nicht mehr sagen, ob sie auch dort gewesen sei, wenn der Beschuldigte oder D.________ dort gewesen ist. In der Regel sei einer der beiden im Lokal gewesen. Auf Frage von Fürsprecher B.________ gab der Zeuge an, wenn man mit einem Code, also mit einem Kärtchen gespielt habe, habe man über das Internet bezahlt.