Es sei schon vorgekommen, dass man sich selbst habe bedienen und das Geld auf den Tisch legen können. Im Normalfall sei aber serviert worden. Er wisse nicht, wer für Frau H.________ verantwortlich gewesen sei und wie viel sie verdient habe. Sie habe wohl irgendwo in C.________ eine Bleibe gehabt. Er glaube auch nicht, dass sie eine Beziehung mit irgendjemandem dort gehabt habe (pag. 67 f.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung am 18. August 2016 wurde E.________ noch einmal als Zeuge einvernommen (pag. 162 ff.). Auch bei seiner Befragung wurden lediglich die Antworten protokolliert.