Es sei genauso gewesen, wie er bei der Polizei ausgesagt habe. Weiter gab der Zeuge auf erneute Nachfrage an, der Beschuldigte habe ihm gesagt, er solle einfach sagen, dass alles online gelaufen sei und er keine Quittungen ausgedruckt habe. Er habe dem Beschuldigten dann einfach gesagt, er wolle nicht dessen Arsch schützen, damit er selbst dann bestraft werde. Weiter bestätigte der Zeuge, nicht zu wissen, ob man auf allen Laptops habe spielen können. Er habe immer auf dem links beim Sofa gespielt. Man habe bei demjenigen bezahlen müssen, der an der Kasse gewesen sei, D.________, A.________ oder der Servier-