Man habe auf einer Internetseite ein Passwort eingegeben können. Dort habe man das Kärtchen aufladen und wetten können. So habe man das Ticket buchen können. Man habe dann im Internet nachschauen können, wie es gelaufen sei. Im Club habe man keine Quittungen ausdrucken können. Auf Vorhalt, dass dies seinen früheren Aussagen widerspreche und ein falsches Zeugnis Straffolgen nach sich ziehen würde, gab der Zeuge an, das mit dem Drucker sei nur eine kurze Zeit, bevor die Polizei gekommen sei, so gewesen. Er sei nur ein bis zweimal in zwei Wochen dort gewesen. Zweimal sei die Polizei vorbeigekommen. Es sei genauso gewesen, wie er bei der Polizei ausgesagt habe.