Am Schluss habe man dann bezahlen können. Man habe auch die Gewinne an die Konsumation anrechnen können (pag. 59 f.). H.________ habe immer ein Passwort eingegeben, dann habe man spielen können. Er kenne das Passwort nicht und wisse auch nicht, ob man auf allen PCs spielen könne. Der Auskunftsperson wurden verschiedene Quittungen vorgelegt und sie gab an, sie sei sich nicht sicher, ob die Quittung WIN-24 vom Club sei, die anderen würden ihr bekannt vorkommen. Es habe verschiedene gegeben. Es habe sicherlich einige Leute gegeben, die gar nicht gespielt hätten. Die anderen hätten aber regelmässig gespielt. Man sei nicht instruiert worden, was man bei einer Polizeikontrolle sagen solle.