(nachfolgend Zeuge) an, dass er seit ein paar Monaten Online-Spiele im Lokal spiele und auch schon gewettet habe. Weiter machte er Angaben zum Wetteinsatz und zu Gewinnen. Die Wetteinsätze würden gemäss seinen schriftlichen Angaben an den Beschuldigten geleistet. Weiter hielt er handschriftlich fest, dass die Belege bei der Theke ausgedruckt worden seien, und über den Laptop gespielt worden sei. Es sei immer beim Beschuldigten bezahlt worden (pag. 56 f.). Anlässlich der Einvernahme vom 22. Mai 2014 gab E.___